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110-Liter-Mülltonne für Einpersonenhaushalt

BayVGH, Urteil vom 11.05.1988 - Az.: 4 B 86.2556

Leitsätze:

Es stellt keinen Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip dar, wenn auch für 1-Personen-Haushalte von einer Abfallbeseitigungssatzung eine 110 l-Mülltonne als kleinstes Abfallbehältnis vorgeschrieben wird. (amtlicher Leitsatz)

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