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Keine Wahlempfehlung in "Amtlicher Mitteilung"

BVerwG, Beschluss vom 29.05.1973 - Az.: VII B 27.73

Leitsätze:

Einem Bürgermeister ist es nicht erlaubt, Empfehlungen zur Gemeinderatswahl in einer Weise abzugeben, die erkennen lässt, dass er nur in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben kann. Verboten ist etwa die Veröffentlichung einer Wahlempfehlung in Form einer "Amtlichen Mitteilung". (Leitsatz des Herausgebers)

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