Unbestimmte Regelung zur unechten Teilortswahl in Hauptsatzung
VGH Mannheim, Beschluss vom 26.02.1973 - Az.: I 1345/72
Leitsätze:
Die Bestimmung einer Hauptsatzung, die die unechte Teilortswahl einführt, ohne gleichzeitig festzulegen, nach welchem Zahlenverhältnis der Gemeinderat mit Vertretern der verschiedenen Wohnbezirke zu besetzen ist, ist ungültig. (amtlicher Leitsatz)
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