Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

Nicht jede unzulässige Wahlwerbung einer Verwaltung greift in Rechte von Bewerbern ein

BVerwG, Beschluss vom 17.11.1988 - Az.: 7 B 169.88

Leitsätze:

Es ist mit Bundesrecht vereinbar, eine Verletzung des (subjektiven) Rechts auf chancengleiche Teilnahme an einer Kommunalwahl nicht bereits dann zu bejahen, wenn Maßnahmen der gemeindlichen Öffentlichkeitsarbeit deren Grenzen unzulässig überschreiten und damit (objektiv) rechtswidrig sind, sondern eine solche Verletzung subjektiver Rechte erst dann anzunehmen, wenn (mehr als unwesentliche) Auswirkungen auf das Wahlergebnis nicht auszuschließen sind, insbesondere Grenzüberschreitungen mit einer gewissen Massivität und Häufigkeit auftreten. (amtlicher Leitsatz)

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