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Melderegisterauskunft über Alters- und Ehejubilare

OVG Bremen, Urteil vom 17.12.1991 - Az.: 1 BA 21/91

Leitsätze:

1. Die Erteilung von Auskünften über Jubiläumsdaten nach § 33 II BremMeldeG ist nicht davon abhängig, dass im Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse nachgewiesen wird. (amtlicher Leitsatz)

2. Die Erteilung einer solchen Auskunft ist nicht aus Rechtsgründen von vornherein auf bestimmte Auskunftsberechtigte beschränkt. (amtlicher Leitsatz)

3. Die Entscheidung darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen Auskünfte über Jubiläumsdaten von Personen gegeben werden, die der Auskunftserteilung nicht widersprochen haben, steht im pflichtgemäßen Ermessen der Meldebehörden. (amtlicher Leitsatz)

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