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Reststimmenverteilung bei Listenverbindung

BVerwG, Urteil vom 29.11.1991 - Az.: 7 C 13.91

Leitsätze:

Es verstößt gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl, einer Listenverbindung verschiedener Parteien oder Wählergruppen, welche die Mehrheit der gültigen Wählerstimmen auf sich vereinigt, bei der Reststimmenverteilung nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren vorab einen Sitz zuzuteilen, um sicherzustellen, dass sie auch die Mehrheit der Sitze erhält. (amtlicher Leitsatz)

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