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Kein Stimmrecht für kleine Ratsfraktionen in Ausschüssen

OVG Saarlouis, Beschluss vom 01.10.1991 - Az.: 1 Q 2/91

Leitsätze:

Der mögliche Ausschluss der Vertreter kleiner Ratsfraktionen in Ausschüssen vom Stimmrecht ist verfassungsrechtlich auch hinsichtlich beschließender Ausschüsse nicht zu beanstanden. (Leitsatz des Herausgebers)

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