Keine Klagebefugnis einer bisherigen Kreisstadt gegen Sitzverlegung
OVG Lüneburg, Urteil vom 24.01.1951 - Az.: II OVG A 524/50
Leitsätze:
Der Beschluss eines Kreistages über die Verlegung des Kreissitzes greift nicht in die Rechtsstellung der bisherigen Kreisstadt ein. Eine Klage der Stadt dagegen ist daher unzulässig. (Leitsatz des Herausgebers)
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