Anwaltliche Tätigkeit eines Gemeindevertreters gegen die Gemeinde bei Auftragsangelegenheiten
OVG Münster, Urteil vom 14.06.1950 - Az.: III A 299/49
Leitsätze:
Die in § 26 DGO den Gemeinderäten auferlegte besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde und das Verbot, Ansprüche Dritter gegen die Gemeinde geltend zu machen, lassen eine Vertretung Dritter in einem Verfahren gegen die Gemeinde durch einen Rechtsanwalt, der Mitglied der Gemeindevertretung ist, auch dann nicht zu, wenn es sich um Ansprüche aus öffentlichen Dienstgeschäften handelt, die die Gemeinde lediglich im Auftrag und nach Weisung des Staates wahrnimmt (Auftragsangelegenheiten). (amtlicher Leitsatz)
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