Sperren eines Weges durch Grundeigentümer bei umstrittener Widmung
VG Braunschweig, Beschluss vom 02.09.2009 - Az.: 6 B 116/09
Leitsätze:
Eigentümer von Grundstücken, über die ein zum öffentlichen Verkehr genutzter Weg führt, sind nicht berechtigt, den Verkehr eigenmächtig zu sperren oder zu behindern. Ist zwischen dem Eigentümer und der zuständigen Behörde umstritten, ob der Weg für den öffentlichen Verkehr gewidmet ist, muss der Eigentümer diese Frage zunächst gerichtlich klären lassen. (amtlicher Leitsatz)
Kategorien:
Fundstelle im WWW
http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0510020090001166%20B