Zweitwohnungsteuer bei Vermietung über ein Internet-Portal
VG Stade, Urteil vom 12.05.2009 - Az.: 3 A 665/07
Leitsätze:
1. Eine Zweitwohnung unterliegt dann der Zweitwohnungssteuer als Aufwandssteuer für das gesamte Steuerjahr, wenn für mehr als zwei Monate die Eigennutzung rechtlich nicht ausgeschlossen und somit auch tatsächlich möglich bleibt. (amtlicher Leitsatz)
2. Bleibt der Zweitwohnungsinhaber bei der Vermietung über ein Internet-Portal selbst Vermieter, steht das dem Anschluss der Eigennutzungsmöglichkeit (bis auf einen zu vernachlässigenden Zeitraum durch einen gewerblichen Zwischenvermieter nicht gleich, so dass keine (nicht steuerpflichtige) reine Kapitalanlage, sondern eine Mischnutzung vorliegt. (amtlicher Leitsatz)
Kategorien:
Fundstelle im WWW
http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0540020070006653%20A