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Verkündung einer Satzung: Anforderungen an die Lesbarkeit

VGH Kassel, Urteil vom 20.08.1984 - Az.: 5 TH 370/84

Leitsätze:

Ist eine Satzung durch Abdruck in einer Zeitung oder Zeitschrift zu verkünden, so liegt eine wirksame Verkündung nur vor, wenn der Abdruck für den Durchschnittsbürger ohne Hilfsmittel (Lupe) lesbar ist. Hierzu gehört auch, dass der Leser Verweisungen folgen kann, ohne wegen einer schlechten Textgliederung "den Faden zu verlieren". (Leitsatz des Herausgebers)

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