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Eigentumsrecht der Gemeinde ist bei Planfeststellung abzuwägen

VGH Mannheim, Beschluss vom 10.12.1984 - Az.: 5 S 2203/84

Leitsätze:

Auch wenn den Gemeinden kein Grundrecht auf Eigentum zusteht, sind bei einer Planfeststellung Eigentumsbelange einer Gemeinde als einfachrechtliche Position in die Abwägung einzubeziehen. (Leitsatz des Herausgebers)

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