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Kriterien für die Zulassung zu einem Jahrmarkt, Berücksichtigung von Neubewerbern

VG Karlsruhe, Urteil vom 07.04.2005 - Az.: 2 K 328/05

Leitsätze:

1. Es ist nicht erforderlich, dass Kriterien für die Vergabe von Standplätzen auf einem als öffentliche Einrichtung betriebenen Jahrmarkt durch eine Satzung oder ausformulierte, vom Gemeinderat beschlossene Richtlinien festgelegt werden, wenn ein Ausschuss des Gemeinderats über die einzelnen Zulassungsanträge entscheidet. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Bei der Vergabe von Standplätzen ist es zulässig, das Kriterium "bekannt und bewährt" für die Entscheidung heranzuziehen. Dies darf allerdings nicht der einzige Zuteilungsmaßstab sein. Auch Bewerbern, die dieses Kriterium nicht erfüllen, muss eine reele Zulassungschance verbleiben. (Leitsatz des Herausgebers)

3. Eine Verpflichtung der Gemeinde, jeden Neubewerber nach einer gewissen Anzahl von Bewerbungen mindestens einmal zum Zuge kommen zu lassen, besteht nicht. (Leitsatz des Herausgebers)

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