Wählbarkeit eines Arztes bei nebenamtlicher Tätigkeit in städtischem Krankenhaus
OVG Münster, Urteil vom 23.11.1949 - Az.: III A 222/49
Leitsätze:
Ein an einem städtischen Krankenhaus - wenn auch im Nebenamt - als Abteilungsleiter tätiger Arzt, für den die von der Stadtverwaltung erlassene "Dienstanweisung für die leitenden Ärzte der Krankenanstalt" gilt, ist gemäß § 16 GWG NW als Stadtverordneter nicht wählbar. (amtlicher Leitsatz)
Kategorien: