Anspruch einer politischen Partei auf Kontoeröffnung bei Sparkasse
VG Sigmaringen, Urteil vom 30.07.2009 - Az.: 2 K 2558/07
Leitsätze:
1. Jedenfalls wenn eine Sparkasse grundsätzlich Girokonten für Gebietsverbände politischer Parteien führt, folgt aus § 5 PartG regelmäßig für jeden örtlichen Gebietsverband ein Anspruch auf Einrichtung eines Girokontos. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Weder der Umstand, dass eine Partei in Verfassungsschutzberichten erwähnt wird, noch der, dass die Partei oder Mitglieder der Partei Kritik am Banken- und Börsensystem äußern, rechtfertigen eine Ausnahme von diesem Grundsatz. (Leitsatz des Herausgebers)
Kategorien:
Fundstelle im WWW
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=11833