Freiwilliges Unterlassen der Mitwirkung eines Ratsmitglieds an Beschluss
VG Freiburg, Beschluss vom 31.08.2009 - Az.: 1 K 1055/09
Leitsätze:
1. Ein Gemeinderatsbeschluss ist nicht schon deshalb rechtswidrig, weil ein Mitglied des Gemeinderats die Sitzung in der irrigen Meinung oder unter dem Vorwand, befangen zu sein, aber ohne dass eine entsprechende Ausschlussentscheidung ergangen wäre, verlassen hat. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Zur Anordnung des Sofortvollzugs bei Teileinziehung einer Straße zur Schaffung einer Fußgängerzone. (Leitsatz des Herausgebers)
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http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=11948