Befangenheit eines Vereinsvorsitzenden bei Legalisierung einer Vereinsgaststätte
VGH Kassel, Urteil vom 09.02.1995 - Az.: 3 N 4484/88
Leitsätze:
1. Wegen Befangenheit von der Mitwirkung an der Beratung eines Bebauungsplans ausgeschlossen können nicht nur Grundeigentümer, sondern in Ausnahmefällen auch obligatorische Nutzungsberechtigte eines von der Planung betroffenen Grundstücks sein. Dabei spielt es keine Rolle, auf welcher privatrechtlichen Grundlage das Recht zur Nutzung beruht. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Soll durch einen Bebauungsplan der bisher ohne bauplanungsrechtliche Grundlage erfolgende Betrieb einer Vereinsgaststätte in einem Sportheim legalisiert werden, so ist der 1. Vorsitzende des obligatorisch nutzungsberechtigten Vereins von der Mitwirkung ausgeschlossen. (Leitsatz des Herausgebers)
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Fundstelle im WWW
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=MWRE104309500%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L