Es verstößt gegen Art.
5 Abs. 1 GG, die Verteilung politischer Flugblätter deshalb zu verbieten, weil der Veranstalter vorher keine Unbedenklichkeitsbescheinigung eingeholt hat, die das Berliner Stadtreinigungsgesetz im Interesse der Sauberkeit der Straßen vorschreibt.
(amtlicher Leitsatz)