Kommunalverfassungsstreit um Stimmrecht des Bürgermeisters im Rat
OVG Münster, Beschluss vom 21.12.1995 - Az.: 15 B 3104/95
Leitsätze:
1. Ratsmitglieder haben einen im Kommunalverfassungsstreit einklagbaren Anspruch darauf, dass bei Abstimmungen im Rat keine Stimmen nicht stimmberechtigter Personen mitgezählt werden. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Weder das Grundgesetz noch die Verfassung Nordrhein-Westfalens stehen einem gesetzlichen Stimmrecht des Bürgermeisters im Rat entgegen. Dies gilt zumindest dann auch im Falle eines vom Rat selbst gewählten Bürgermeisters, wenn diese Konstellation im Rahmen eines Übergangs zur Direktwahl des Bürgermeisters auftritt. (Leitsatz des Herausgebers)
Kategorien: