Kein Ausschluss der Wählbarkeit zum Bürgermeister wegen getilgter Verurteilung
BVerwG, Urteil vom 03.06.1977 - Az.: 7 C 19.73
Leitsätze:
Der Ausschluss von der Wählbarkeit zum ersten Bürgermeister in Bayern nach Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b des Gemeindewahlgesetzes auf Grund der dort genannten strafgerichtlichen Verurteilungen ist keine "gesetzliche Rechtsfolge" im Sinne des § 49 Abs. 2 BZRG und dauert daher nur bis zur Tilgung oder Tilgungsreife der zugrunde liegenden Verurteilung an. Die frühere Tat und die Verurteilung darf nur berücksichtigt werden, wenn die Voraussetzungen des § 50 Abs. 1 Nr. 4 BZRG vorliegen, also die Einstellung in den öffentlichen Dienst zu einer erheblichen Gefährdung der Allgemeinheit führen würde. (amtlicher Leitsatz)
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Hinweis: Die Argumentation des BVerwG dürfte sich ggf. auf vergleichbare Regelungen im Kommunalwahlrecht anderer Länder übertragen lassen.