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Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

BVerwG, Urteil vom 29.04.1977 - Az.: 4 C 39.75

Leitsätze:

Eine bauplanerische Festsetzung tritt wegen Funktionslosigkeit außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt. (amtlicher Leitsatz)

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