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Regel-Mindesteinwohnerzahl für amtsangehörige Gemeinden

VerfG Brandenburg, Urteil vom 29.08.2002 - Az.: VfGBbg 15/02

Leitsätze:

Die gesetzliche Festsetzung einer Regel-Mindesteinwohnerzahl von 500 für amtsangehörige Gemeinden ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Zu verlangen ist allerdings, daß die Unterschreitung einer bestimmten Mindesteinwohnerzahl allein nicht rechtlich oder faktisch zwingend zur Auflösung bzw. Eingliederung einer Gemeinde führt. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.verfassungsgericht.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=54440&template=entscheidungen_d