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Verlagerung der Zuständigkeit für Flächennutzungsplanung auf die Ämter

VerfG Brandenburg, Urteil vom 21.03.2002 - Az.: VfGBbg 19/01

Leitsätze:

1. Die Ämter im Land Brandenburg sind i. S. von § 203 Abs. 2 BauGB "vergleichbare gesetzliche Zusammenschlüsse von Gemeinden, denen nach Landesrecht örtliche Selbstverwaltungsaufgaben obliegen". (amtlicher Leitsatz)

2. Art. 97 Abs. 2 der Landesverfassung räumt der Gemeinde für Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft einen Vorrang ein, den der Gesetzgeber bei der Zuordnung von Aufgaben auch im Verhältnis der Gemeinden zu den Ämtern zu berücksichtigen hat. Die Flächennutzungsplanung darf als Aufgabe mit relevantem örtlichen Charakter den Gemeinden nur aus Gründen des Gemeininteresses, also im wesentlichen nur dann entzogen werden, wenn anders die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung nicht sichergestellt wäre. Dabei vermögen nur Gründe, die in dem vom Aufgabenentzug betroffenen Sachgebiet selbst wurzeln, das verfassungsrechtlich vorgegebene Aufgabenverteilungsprinzip zurückzudrängen. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.verfassungsgericht.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=54546&template=entscheidungen_d