BVerfG, Beschluss vom 07.02.1991 - Az.: 2 BvL 24/84
Leitsätze:
Eine von den Kreisen zu zahlende Umlage zur Krankenhausfinanzierung ist mit Art. 28 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 5 bis 7 GG jedenfalls dann vereinbar, wenn das Umlageaufkommen vollständig im kommunalen Raum verbleibt. (Leitsatz des Herausgebers)