Unzulässige Klage einer Stadt gegen eigenes Organ
BVerwG, Urteil vom 21.06.1974 - Az.: 4 C 17.72
Leitsätze:
1. Die Klage einer Stadt auf Aufhebung des sie zur Erteilung einer Baugenehmigung verpflichtenden Widerspruchsbescheid ihres Stadtrechtsausschusses ist unzulässig. (amtlicher Leitsatz)
2. Lässt der Stadtrechtsausschuss als Widerspruchsbehörde eine Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes zu, so braucht er nicht das in § 31 Abs. 1 BBauG vorgesehene Einvernehmen der Stadt einzuholen. (amtlicher Leitsatz)
3. Die Stadt kann in ihrem Recht auf Ausübung der Planungshoheit nicht durch ein eigenes Organ verletzt werden. (amtlicher Leitsatz)
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