Wiederholung der Auslegung eines Bebauungsplans nach Satzungsbeschluss
OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.06.1999 - Az.: 1 K 21/97
Leitsätze:
Wird die öffentliche Auslegung eines Bebauungsplans nach dem Satzungsbeschluss wiederholt, weil die erstmalige Auslegung nicht rechtzeitig ortsüblich bekanntgemacht worden war, so ist ein erneuter Satzungsbeschluss entbehrlich, wenn auf die zweite Auslegung hin keinerlei Anregungen vorgebracht oder Bedenken erhoben werden. (Leitsatz des Herausgebers)
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