Gebühr für erfolglosen Versuch der Abholung eines Abfallcontainers
OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.03.1998 - Az.: 2 L 85/97
Leitsätze:
Ist nach dem Ortsrecht auch der fehlgeschlagene Versuch der Abholung eines Abfallcontainers gebührenpflichtig, so entsteht die Gebühr auch dann, wenn weder der Besteller des Containers noch der Träger der Abfallentsorgung den Fehlversuch zu vertreten hat. (Leitsatz des Herausgebers)
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