Was eine wichtige Entscheidung ist, bestimmt die Gemeindevertretung
OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.10.1991 - Az.: 2 L 3/91
Leitsätze:
Die Bestimmung des § 27 Abs. 1 Satz 1 GO SH, nach der die Gemeindevertretung nur die "wichtigen Entscheidungen" zu treffen hat, überlässt es der Gemeindevertretung selbst, nach politischen Maßstäben darüber zu entscheiden, welche Angelegenheiten sie als wichtig genug ansieht, dass sie die Entscheidung darüber an sich ziehen will. (Leitsatz des Herausgebers)
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