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Richter darf keinem Verwaltungsrat einer Sparkasse angehören

BVerwG, Urteil vom 29.11.1972 - Az.: 6 C 19.69

Leitsätze:

Die Wahrnehmung von Aufgaben eines ehrenamtlichen Mitgliedes des Verwaltungsrats einer öffentlichen Sparkasse als Nebentätigkeit ist mit der Tätigkeit eines Richters unvereinbar (Ergänzung zu BVerwGE 25,210). (amtlicher Leitsatz)

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