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Kirchenbaulasten und völlige Veränderung der Verhältnisse

BVerwG, Urteil vom 23.04.1971 - Az.: 7 C 4.70

Leitsätze:

1. Kirchenbaulasten verstoßen nicht gegen das Grundgesetz. (amtlicher Leitsatz)

2. Eine Kirchenbaulast kann nicht schon deshalb wegen völliger Veränderung der Verhältnisse als aufgehoben betrachtet werden, weil inzwischen ein Kirchensteuergesetz erlassen wurde, das die Kirchen in die Lage versetzt, sich die zum Unterhalt der kirchlichen Gebäude erforderlichen Mittel über die Kirchensteuer zu beschaffen. (Leitsatz des Herausgebers)

3. Eine völlige Veränderung der Verhältnisse kann allerdings darin liegen, dass sich die konfessionelle Zusammensetzung der Bürgerschaft der die Kirchenbaulast tragenden Gemeinde grundlegend geändert hat. (Leitsatz des Herausgebers)

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Hinweis: Die Entscheidung bezieht sich auf eine Gemeinde im früheren Fürstbistum Paderborn