Entwicklung von Bebauungsplänen entgegenstehendem Gewohnheitsrecht
BVerwG, Urteil vom 10.03.1967 - Az.: 4 C 87.65
Leitsätze:
Bebauungspläne können durch eine von ihren Festsetzungen abweichende tatsächliche Entwicklung nur dann außer Kraft gesetzt werden, wenn diese Entwicklung zur Entstehung von Gewohnheitsrecht führt Mit Rücksicht auf die im Vergleich zu abstrakt-allgemeinen Rechtssätzen stärkere Wirklichkeitsbezogenheit der Bebauungspläne sind an ihre Abänderung durch Gewohnheitsrecht geringere Anforderungen zu stellen als dies sonst geboten ist. (amtlicher Leitsatz)
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