Plan eines Wasserverbandes als Verwaltungsakt
BVerwG, Urteil vom 29.05.1964 - Az.: 4 C 143.62
Leitsätze:
Die Änderung eines nicht in die Satzung aufgenommenen Planes eines Wasserverbandes ergeht nicht als Rechtssetzung, sondern als Verwaltungsakt. (amtlicher Leitsatz)
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