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Plan eines Wasserverbandes als Verwaltungsakt

BVerwG, Urteil vom 29.05.1964 - Az.: 4 C 143.62

Leitsätze:

Die Änderung eines nicht in die Satzung aufgenommenen Planes eines Wasserverbandes ergeht nicht als Rechtssetzung, sondern als Verwaltungsakt. (amtlicher Leitsatz)

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