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Keine klagbaren Beteiligungsrechte aus einfachem Ratsbeschluss über Lokale Agenda 21

VG Karlsruhe, Beschluss vom 12.05.2009 - Az.: 4 K 1114/09

Leitsätze:

1. Eine durch einfachen Gemeinderatsbeschluss geschaffene "Geschäftsordnung der Lokalen Agenda 21" ist keine Rechtsnorm und kann daher keine subjektiv-öffentlichen Rechte von Bürgern oder in der Geschäftsordnung genannten Organen begründen. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Die eingehende Regelung des § 3 BauGB über die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Verfahren der Bauleitplanung lässt keinen Raum für eigene rechtsverbindliche Regelungen einer Gemeinde zu diesem Thema. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&nr=11585