Kostentragung bei Rechtsstreit um Tragen eines Aufklebers in Ratssitzung
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.05.1987 - Az.: 7 A 90/86.OVG
Leitsätze:
Ein Stadtratsmitglied, das gerichtlich sein (angebliches) Recht verfolgt, während einer Stadtratssitzung einen Aufkleber mit der Aufschrift "Atomwaffenfreie Stadt" an seiner Kleidung zu tragen, macht damit keine Statusrechte als Ratsmitglied, sondern ausschließlich sein Grundrecht auf Meinungsfreiheit geltend. Demgemäß trägt es im Unterliegensfall die Kosten des Verfahrens selbst und hat keinen Ersatzanspruch gegen die Gemeinde. (Leitsatz des Herausgebers)
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