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Heraufsetzung der Mindestgröße von Eigenjagdbezirken

VGH Hessen, Urteil vom 10.05.1955 - Az.: OS IV 92/53

Leitsätze:

Die Heraufsetzung der Mindestgröße von Eigenjagdbezirken bedeutet keine Enteignung, sondern bestimmt nur den Inhalt und die Schranken des Eigentums (Art. 14 I GG). (amtlicher Leitsatz)

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