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Begriff der Ortsstraße und neu angelegten Straße nach preußischem Recht

VGH Hessen, Urteil vom 09.10.1953 - Az.: OS I 72/51

Leitsätze:

1. Ein erst in Zukunft zu Anliegerbeitragsleistungen verpflichteter Straßenanlieger kann ein berechtigtes Interesse an der richterlichen Feststellung seiner Beitragspflicht haben. (amtlicher Leitsatz)

2. Um eine neu angelegte Straße im Sinne von § 15 pr. FluchtlGes. handelt es sich nicht, wenn die Straße bei Inkrafttreten des die Anliegerbeitragspflicht erstmalig regelnden Ortsstatuts für den inneren Ortsverkehr und den Anbau bestimmt war. (amtlicher Leitsatz)

3. Auch eine Durchgangsstraße (Landstraße) kann in dieser Weise auf einer gewissen Strecke zur Ortsstraße bestimmt worden sein. (amtlicher Leitsatz)

4. Eine zum weit außerhalb des Ortskerns gelegenen Bahnhof führende Straße hat in ländlichen Gemeinden in aller Regel dem äußeren Verkehr der Ortseinwohner mit der Umgebung gedient und ist nicht zum inneren Verkehr bestimmt gewesen. (amtlicher Leitsatz)

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Hinweis: Die Entscheidung bezieht sich auf die Rechtslage nach dem preußischen Straßen- und Baufluchtengesetz vom 2.7.1875.