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Teilnahme berufsmäßiger Gemeinderäte an Abstimmung in Fraktionssitzung

BVerwG, Urteil vom 27.03.1992 - Az.: 7 C 20.91

Leitsätze:

Eine gemeindliche Satzung ist nicht deswegen ungültig, weil an der dem Satzungsbeschluß des Gemeinderats vorangegangenen Beschlußfassung in der Mehrheitsfraktion des Rates kommunale Wahlbeamte (hier: bayerische berufsmäßige Gemeinderatsmitglieder) als stimmberechtigte Fraktionsmitglieder beteiligt gewesen sind. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.servat.unibe.ch/dfr/vw090104.html