Anwaltliche Tätigkeit eines Stadtverordneten in Rechtsstreit gegen die Stadt
StGH Hessen, Urteil vom 27.07.1951 - Az.: P St. 70
Leitsätze:
Mitglieder einer hessischen Gemeindevertretung unterliegen einer allgemeinen Treuepflicht der Gemeinde gegenüber. Angesichts ihrer Stellung als örtliche Gesetzgeber und Gegenspieler der Verwaltung geht ihre Treuepflicht aber nicht so weit wie die eines ehrenamtlichen Bürgermeisters oder Beigeordneten. Daher ist es einem Anwalt, der Stadtverordneter ist, nicht schlechthin verboten, für einen Mandanten Ansprüche gegen die Gemeinde gerichtlich geltend zu machen. (Leitsatz des Herausgebers)
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Fundstelle im WWW
http://web1.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/476C90F5C2E4D875C1257267003684CB/$file/PSt_70.pdf