Rechte an einem Familiengrab
VGH Stuttgart, Urteil vom 12.03.1953 - Az.: 2 S 29/52
Leitsätze:
1. Rechte an einem Familiengrab auf einem gemeindlichen Friedhof gehören als Sondernutzung an einer gemeindlichen Anstalt dem öffentlichen Recht an. (...) (amtlicher Leitsatz)
2. Beschränkt eine gemeindliche Friedhofsordnung die Nutzungszeit für Familiengräber, so gilt diese Bestimmung im Zweifel nur für Gräber, die nach Inkrafttreten der Ordnung erworben werden. (Leitsatz des Herausgebers)
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