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Landesrechtliche Streupflicht der Gemeinden für Ortsdurchfahrten

StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.02.1961 - Az.: Nr. 5/1960

Leitsätze:

Eine gesetzliche Bestimmung, die Gemeinden verpflichtet, die Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen und Landstraßen erster Ordnung zu bestreuen, verstößt nicht gegen das in der Landesverfassung von Baden-Württemberg garantierte Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden. (Leitsatz des Herausgebers)

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