Landesrechtliche Streupflicht der Gemeinden für Ortsdurchfahrten
BVerwG, Beschluss vom 11.11.1960 - Az.: 1 B 81.60
Leitsätze:
1. Die den Gemeinden aus Art. 1 Abs. 1 des Württembergischen Straßenreinigungsgesetzes erwachsende Streupflicht ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die von der zivilrechtlichen Verkehrssicherungspflicht zu unterscheiden ist. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Eine landesrechtliche Bestimmung, die Gemeinden verpflichtet, die Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen und Landstraßen erster Ordnung zu bestreuen, verstößt weder gegen das Bundesfernstraßengesetz noch gegen das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden. (Leitsatz des Herausgebers)
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