Wahlakte in kommunalen Vertretungskörperschaften als Verwaltungsakte
BVerwG, Urteil vom 21.10.1960 - Az.: VII C 199.59
Leitsätze:
1. Bei Wahlen kommunaler Vertretungskörperschaften sind die auf einem zu Unrecht abgelehnten Wahlvorschlag stehenden Personen in ihren Rechten verletzt und zur Anfechtungsklage berechtigt, wenn nach ihrer Ablehnung andere Personen unter Verletzung von Rechtsvorschriften zu dem Amt gewählt werden, für das sie nominiert waren. (amtlicher Leitsatz)
2. In Bayern ist bei Streitigkeiten über das Wahlrecht und die Wählbarkeit zu Ämtern der Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise und Bezirke und über die Gültigkeit der Wahl die Anfechtungsklage gegeben. (amtlicher Leitsatz)
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Hinweis: Mit "Wahlen kommunaler Vertretungskörperschaften" sind in Leitsatz 1 solche Wahlen gemeint, die durch die Körperschaften vorgenommen werden, nicht die Wahlen zu den Körperschaften selbst.