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Keine Normenkontrolle alter württembergischer Ortsbaupläne

VGH Mannheim, Beschluss vom 05.11.1959 - Az.: 1 S 32/59

Leitsätze:

1. Die vor Inkrafttreten des württemberg-badischen VGG vom 16.10.1946 im Sinne des Art. 15 Abs. 1 BauO "rechtsgültig festgestellten" Ortsbaupläne können nicht im Wege der abstrakten Normenkontrolle überprüft werden. (amtlicher Leitsatz)

2. Zum Beurteilungsmaßstab für die Gültigkeit von Ortsbauplänen. (amtlicher Leitsatz)

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