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Feststellung von Baufluchten nach dem Badischen Ortsstraßengesetz als Verwaltungsakt

VGH Stuttgart, Urteil vom 10.09.1957 - Az.: 3 K 161/56

Leitsätze:

Ein Bebauungsplan nach dem Badischen Ortsstraßengesetz ist, jedenfalls soweit er die Feststellung von Baufluchten enthält, ein Verwaltungsakt. (Leitsatz des Herausgebers)

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