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Verfügung gegen das Aufstellen von Altkleidercontainern

BayVGH, Urteil vom 15.03.2006 - Az.: 8 B 03.3360

Leitsätze:

1. Pauschalen (stadtgebietsweiten) Untersagungsverfügungen nach Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 LStVG i. V. m. Art. 66 Nr. 2 BayStrWG oder § 23 Abs. 1 Nr. 1 FStrG gegen das möglicherweise drohende Aufstellen von Altkleidersammelcontainern ohne Sondernutzungserlaubnis steht in aller Regel das Fehlen einer konkreten Gefahr entgegen. (amtlicher Leitsatz)

2. Eingriffsermächtigungen nach Art. 18a Abs. 1 Satz 1 BayStrWG und § 8 Abs. 7a FStrG decken nur ein Einschreiten gegen bereits eingetretene Störungen durch unerlaubte Sondernutzungen des öffentlichen Straßenraums. (amtlicher Leitsatz)

3. Zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei einem Vorgehen nach Art. 7 Abs. 2 LStVG. (amtlicher Leitsatz)

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