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Keine Kostenerstattung für gerichtsärztliche Tätigkeit eines städtischen Gesundheitsamtes

OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.02.2009 - Az.: 4 Ws 267/08

Leitsätze:

Wird das Gesundheitsamt einer kreisfreien Stadt von einem Gericht des Landes mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, so erledigt die Stadt damit eine Pflichtaufgabe nach Weisung. Sie ist daher an eine Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums gebunden, nach der in solchen Fällen auf eine Kostenerstattung nach dem JVEG zu verzichten ist. Auch aus der Finanzhoheit der Gemeinden ergibt sich nichts anderes, wenn die Stadt für die Tätigkeit ihres Gesundheitsamts eine pauschale Zuweisung des Landes erhält, bei deren Berechnung das durch den Erstattungsverzicht bedingte Fehlen entsprechender Einnahmen berücksichtigt ist. (Leitsatz des Herausgebers)

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http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=11230