Wahlberechtigung erst nach Mindestaufenthalt in der Gemeinde
BayVerfGH, Entscheidung vom 12.04.1967 - Az.: Vf. 33-VII-66
Leitsätze:
Eine Bestimmung, die die Wahlberechtigung bei Kommunalwahlen von einem mindestens sechsmonatigen Aufenthalt in der Gemeinde abhängig macht, ist mit der Bayerischen Verfassung vereinbar. (Leitsatz des Herausgebers)
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