Keine Verzinsung von Erschließungsbeiträgen nach Bundesrecht
BVerwG, Urteil vom 17.02.1971 - Az.: 4 C 17.69
Leitsätze:
Aus Bundesrecht ergibt sich kein Anspruch auf die Verzinsung fälliger Erschließungsbeiträge. Insbesondere lassen sich die Bestimmungen des BGB über Verzugszinsen nicht analog auf Erschließungsbeiträge anwenden. (Leitsatz des Herausgebers)
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