Befangener Gemeinderat muss Sitzplatz verlassen
VGH Mannheim, Beschluss vom 23.04.1970 - Az.: II 316/68
Leitsätze:
Ein befangener Gemeinderat wirkt schon dadurch an der Beratung eines Gegenstandes mit, dass er während der Beratung seinen Sitz im Kollegium der Gemeinderäte beibehält, auch wenn er sich nicht zu Wort meldet. (Leitsatz des Herausgebers)
Kategorien: